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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) § 1 Gegenstand Die Hoppenstedt Publishing GmbH ("HP") vertreibt Produktinformationen in Form von Nachschlagewerken in gedruckter Form und auf elektronischen Medien. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von HP erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung, bei Internetanwendungen mit dem Zugang der Zugriffsdaten, gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. § 2 Vertragsschluß (1) Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Änderungen und Abweichungen des Leistungsangebots bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. (2) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Kunden und HP zur Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Insbesondere Abbildungen, Maße und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. (3) Die Verkaufsmitarbeiter von HP sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen. (4) Für Stornierungen oder Änderungen von Aufträgen zur Veröffentlichung von Daten im Internet, die HP innerhalb von 14 Tagen nach Auftragseingang und vor Veröffentlichung der Daten erreichen, berechnet HP pauschal 50% des Auftragswerts. Alle anderen Stornierungen sind ausgeschlossen. § 3 Lieferung, Leistungsumfang (1) Alle Leistungen werden "wie vorhanden und verfügbar" erbracht. (2) HP liefert unfrei und haftet bei Lieferungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Liefertermine sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Belieferung durch den Zulieferer. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von HP setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. (3) Mängelrügen wegen schadhafter oder unvollständiger Lieferung sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zehn Tagen ab Auslieferung an den Kunden schriftlich gegenüber HP zu erheben. Maßgeblich für den Fristbeginn ist das Datum des Lieferscheins. (4) HP veröffentlicht die von Kunden angelieferten Daten online in den eigenen Internetdatenbanken und offline auf CD-ROMs und in Buchform. Eine inhaltliche und rechtliche Prüfung der Daten über eine einfache Plausibilitätsprüfung hinaus findet nicht statt. Der Kunde ist für den Inhalt der von ihm übermittelten Daten allein verantwortlich. Soweit HP vor Veröffentlichung dem Kunden Korrekturabzüge seiner Daten zur Verfügung stellt, obliegt es dem Kunden, etwaige Korrekturen rechtzeitig vor Redaktionsschluss an HP zurückzusenden. § 4 Eigentumsvorbehalt Gelieferte Sachen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von HP; Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung auf den Kunden über. Bei der Lieferung von Daten in elektronischer Form auf Datenträgern erwirbt der Kunde nur Eigentum an den körperlichen Datenträgern, nicht jedoch an den Inhalten. § 5 Zahlungsbedingungen (1) Die Preise für die in Anspruch genommenen Leistungen ergeben sich aus den Einzelverträgen und den jeweils gültigen Konditionen gemäß den HP-Preislisten. Sämtliche Preisangaben sind, soweit nicht anders ausgewiesen, Nettopreise für jeweils ein Vertragsjahr und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. (2) Sind keine anderen Zahlungsarten vereinbart, wird die vertragsgemäße Vergütung dem Kunden jährlich im voraus in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist mit Rechnungsstellung fällig. (3) Der Kunde ist zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder zur Zurückhaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von HP anerkannt worden sind. § 6 Urheberrecht (1) Der Kunde erkennt an, dass es sich bei den HP-Datenbanken um ein von HP hergestelltes Datenbankwerk im Sinn der §§ 4 II, 87a I UrhG handelt. Die zugehörigen Computerprogramme unterfallen auch dem Schutz nach §§ 69a ff. UrhG. Alle Urheberrechte an den gelieferten Daten und Dokumentationen bleiben vorbehalten. (2) Marken, Firmenlogos, sonstige Kennzeichen oder Schutzvermerke, Urhebervermerke, Seriennummern und alle anderen der Identifikation von HP dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Dem Kunden ist es untersagt, auf im Rahmen der Vertragsbeziehung zugänglich gemachte Software zuzugreifen, um diese zu modifizieren, zu kopieren oder zu fälschen oder in sonst einer Form Einfluss auf den Source-Code der Software zu nehmen oder diesen abzuleiten. Eine Weitergabe der Originaldaten an Dritte ist unzulässig. (3) Der Kunde stellt HP von Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen HP aufgrund eines Verstoßes des Kunden gegen die vorstehenden Verpflichtungen geltend machen. (4) Bei Erstellung von Ausdrucken zum Zwecke interner Weitergabe hat der Kunde die Quellenangabe "Hoppenstedt Publishing GmbH" anzubringen. Entgeltliche Nutzung und Weitergabe der Daten an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Hinsichtlich der Indexierung und der Retrieval-Software sind die Urheberrechte der jeweiligen Softwarehersteller zu beachten. § 7 Schutz der Zugangsdaten (1) Ist die Nutzung von Datenbanken oder Softwareprodukten via Internet Gegenstand des Vertrags, erhält der Kunde dazu von HP eine Zugriffsberechtigung durch ein individuelles Passwort. Der Kunde gewährleistet die Geheimhaltung dieser Zugriffsberechtigung gegenüber unbefugten Dritten und stellt sicher, daß nur berechtigte Nutzer von den ihm zugeteilten Zugangsdaten Gebrauch machen. Erhält der Kunde Kenntnis vom Mißbrauch seiner Zugangsdaten, wird er HP unverzüglich unterrichten. Wird durch eine schuldhafte Verletzung der Geheimhaltungspflicht eine unbefugte Nutzung durch Dritte möglich, schuldet der Kunde ein entsprechend erhöhtes Benutzungsentgelt und trägt außerdem den durch die Verletzung entstandenen Schaden. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort. (2) Sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart, berechtigt die Erteilung von Zugriffsdaten zur Nutzung der Onlineprodukte von HP von mehreren Computerarbeitsplätzen aus, aber nur zu jeweils einem Zugriff zur gleichen Zeit. § 8 Laufzeit Soweit im Einzelvertrag nicht anders vereinbart, beträgt die Laufzeit zwölf Monate. § 9 Gewährleistung (1) Obwohl HP um eine sorgfältige Pflege seiner Daten bemüht ist, kann eine Garantie für die Aktualität nicht übernommen werden. Das gilt insbesondere, soweit HP auf den Erhalt der Daten durch Dritte (Geschäftsberichte, Veröffentlichungen des Bundesanzeigers, Presseberichte, etc.) angewiesen ist. Dem Kunden ist bewusst, dass die zur Verfügung gestellten Informationen bis zu einem gewissen Maß Fehler enthalten können und HP die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten nicht zusichern kann. (2) Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Mangel auf Umständen beruht, die der Kunde zu vertreten hat oder wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten verletzt hat. Eine Funktionsbeeinträchtigung, die auf Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung oder ähnlichen Gründen beruht, ist kein Mangel. Liegt ein Gewährleistungsgrund vor, kann der Kunde nach Wahl von HP entweder Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Schlagen eine ange angemessene Zahl von Nachbesserungsversuchen oder Ersatzlieferungen fehl, kann der Kunde wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Preises der betroffenen Leistung verlangen. Liefert HP zur Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, ist der Kunde zur unverzüglichen Rückgewähr der mangelhaften Sache verpflichtet. (3) Für alle Verträge, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr beginnend mit dem Tag der Ablieferung der Ware. § 10 Haftung (1) Die Haftung von HP einschließlich seiner Organe, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluß gilt nicht 1. für Schäden, die HP vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat; 2. in Fällen leichter Fahrlässigkeit für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sowie für Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch HP beruhen. (2) Entsteht dem Kunden durch eine von HP verschuldete Lieferverzögerung ein Schaden, kann der Kunde diesen höchstens in Höhe des Bestellwerts der betreffenden Leistung ersetzt verlangen. Befindet sich HP mit einer Leistung in Verzug, so kann der Kunde von dem Auftrag zurücktreten, nachdem er HP eine angemessene Nachfrist unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts bei Nichterbringung innerhalb der Nachfrist gesetzt hat. (3) Schadensersatzansprüche des Kunden sind, außer bei Vorsatz von HP, seiner Organe, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, ausgeschlossen, wenn sie nicht binnen einer Frist von drei Monaten nach Ablehnung der Ansprüche durch HP oder deren Versicherer und einem entsprechenden Hinweis auf diese Frist gerichtlich gegen HP geltend gemacht werden. Alle etwaigen Schadensersatzansprüche des Kunden mit Ausnahme derjenigen, die auf Vorsatz von HP beruhen, verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährung beginnt, wenn der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Soweit andere Vertragsbedingungen oder das Gesetz eine kürzere Verjährungsfrist anordnen, gilt diese. (4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht, soweit Schäden von einer bestehenden Haftpflichtversicherung von HP abgedeckt werden. § 11 Datenschutz Dem Kunden ist bekannt, dass HP seine vollständige Anschrift sowie weitere auftragsspezifische Details zur Durchführung des Vertrags maschinell speichert und verarbeitet. § 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand (1) Erfüllungsort für alle Leistungen und Verpflichtungen aus den Vertragsbeziehungen mit dem Kunden ist, soweit nicht anders vereinbart, Darmstadt. (2) Mit Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen sind, wird Darmstadt als Gerichtsstand vereinbart. HP ist berechtigt, den Kunden auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. § 13 Anwendbares Recht (1) Vertrags- und Korrespondenzsprache für alle Vereinbarungen zwischen den Parteien ist Deutsch. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Ü-bereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. (2) Ist oder wird eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar, gilt unbeschadet der übrigen Regelungen die Auslegung, die dem Gewollten am Nächsten kommt. Hoppenstedt Publishing GmbH Havelstraße 9 64295 Darmstadt Telefon: +49 (0) 6151 380 0 Telefax: +49 (0) 6151 380 468 E-Mail: info-hp@hoppenstedt.de März 2006 |